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   OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06   

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OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7261)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.11.2006 - 3 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7261)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. November 2006 - 3 W 6/06 (https://dejure.org/2006,7261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Genehmigung zur Errichtung von 4 Windkraftanlagen des Typs "Südwind S 77" mit je 1,5 MW Nennleistung; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen; Bedeutung der Festlegung von Teilimmissionspegeln in den ...

  • Judicialis

    BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BImSchG § 10; ; BImSchG § 19; ; BImSchG § 26; ; VwGO § 80; ; VwGO § 80 a; ; VwGO § 123; ; BauVNO § 15

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immissionsschutz und Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. Mai 2006 - 1 F 17/05 - wird zurückgewiesen.

    Das während des Beschwerdeverfahrens am 13.10.2006 vorgelegte, am 23.8.2006, das heißt nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erstellte Gutachten des TÜV-Süd betreffend die Messungen der Lärmbelastungen am Immissionsort IP 5 in Wahlen zur Nachtzeit, das zusammenfassend zu dem Ergebnis gelangt, dass an dem maßgeblichen, offenbar in einer geringeren Entfernung als das Anwesen der Antragsteller gelegenen Anwesen I. vgl. Entfernungsangaben im Schriftsatz der Beigeladenen vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akten 1 F 17/05 ein Beurteilungspegel von 36 dB(A) bis 38 dB(A) auftritt, wobei auf einen Korrekturabzug für Reflexionen bei während der Messungen geschlossenem Schlafzimmerfenster verzichtet wurde, soll hier zu Gunsten der Antragsteller außer Betracht bleiben, obwohl die Eingangs dargelegte Beschränkung des Streitstoffs im Beschwerdeverfahren nach wohl überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung nur für Einwände für Beschwerdeführer gegen die erstinstanzliche Entscheidung, nicht jedoch für Umstände gilt, die sich für die Ergebnisrichtigkeit des angefochtenen Beschlusses anführen lassen vgl. zum Beispiel VGH Mannheim, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 - NVwZ-RR 2006, 75, mit umfangreichen weiteren Nachweisen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.3.2006 - 7 ME 159/04 - NVwZ-RR 2006, 682.

    Dafür, dass durch den Nachtbetrieb der übrigen 5 Anlagen, die zum Teil (Anlagen der Beigeladenen) über 1200 Meter (Anlage 5) über 1500 Meter (Anlage 6) und über 2000 Meter (Anlage 7) siehe die Angaben des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen im Schriftsatz vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akte 1 F 17/05 vom Anwesen der Antragsteller entfernt stehen, selbst ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) nachts merklich überschritten wird, bestehen keinerlei objektive Anhaltspunkte.

    Die Sachverständigen des TÜV-Süd haben in dem der Zulassung des Nachtbetriebes auch der Anlagen 1 und 3 zugrunde liegenden Gutachten vom 23.8.2006 für den Betrieb sämtlicher sieben Anlagen bei Mit-Windverhältnissen und einer Auslastung im Bereich der Nennleistung für die lauteste Nachtstunde am IP 5, Anwesen I., das etwa 75 Meter näher zu den Anlagen liegt als dasjenige der Antragsteller vgl. Schriftsatz der Beigeladenen vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akten 1 F 17/05, einen Beurteilungspegel von 38 dB(A) ermittelt, wobei trotz des während der Messungen geschlossenen Schlafzimmerfensters auf einen Abzug zur Korrektur der Auswirkungen von Schallreflexionen an der - geschlossenen - Gebäudeaußenwand verzichtet wurde.

  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 7/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06
    Am 4.5.2005 legten die Antragsteller der Verfahren 3 W 7/06 und 3 W 8/06, Eigentümer des Wohnanwesens A. in Rissenthal, das grob betrachtet westlich der Windkraftanlagen liegt, ebenfalls Widerspruch gegen die vorgenannten Genehmigungsbescheide ein.

    Während des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Anlagenbetreiber ein in ihrem Auftrag unter dem 15.12.2005 erstelltes Gutachten des TÜV-Süddeutschland betreffend die Messung von Geräuschimmissionen des "Windparks C-Stadt-Wahlener Platte" bei Nordost-Windlage an zwei Immissionsorten in Rissenthal, einer davon in der Nähe des Anwesens der Antragsteller der Verfahren 3 W 7/06 und 3 W 8/06, die die Erlaubnis für Messungen auf ihrem Grundstück verweigert hatten, zur Nachtzeit vorgelegt.

  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 8/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06
    Am 4.5.2005 legten die Antragsteller der Verfahren 3 W 7/06 und 3 W 8/06, Eigentümer des Wohnanwesens A. in Rissenthal, das grob betrachtet westlich der Windkraftanlagen liegt, ebenfalls Widerspruch gegen die vorgenannten Genehmigungsbescheide ein.

    Während des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Anlagenbetreiber ein in ihrem Auftrag unter dem 15.12.2005 erstelltes Gutachten des TÜV-Süddeutschland betreffend die Messung von Geräuschimmissionen des "Windparks C-Stadt-Wahlener Platte" bei Nordost-Windlage an zwei Immissionsorten in Rissenthal, einer davon in der Nähe des Anwesens der Antragsteller der Verfahren 3 W 7/06 und 3 W 8/06, die die Erlaubnis für Messungen auf ihrem Grundstück verweigert hatten, zur Nachtzeit vorgelegt.

  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06
    Das Verwaltungsgericht hat diese Festlegungen trotz ihres auf eine Schutzauflage hinweisenden Wortlauts nicht als drittschützend angesehen (S. 24 des Beschlussabdruckes) vgl. zur Festlegung von Lärmwerten in einer Nebenbestimmung zu einer Baugenehmigung zum Beispiel BVerwG, Urteil vom 29.10.1998 - 4 C 9/97 - zitiert nach Juris, sondern offenbar ausgehend von der Lage des Anwesens der Antragsteller in einem durch Bebauungsplan festgesetzten allgemeinen Wohngebiet auf den Immissionsrichtwert für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in allgemeinen Wohngebieten von 40 dB(A) gemäß Nr. 6.1 d der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm - vom 26.8.1998 (GMBl. 1998, 503) abgestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06
    Das während des Beschwerdeverfahrens am 13.10.2006 vorgelegte, am 23.8.2006, das heißt nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erstellte Gutachten des TÜV-Süd betreffend die Messungen der Lärmbelastungen am Immissionsort IP 5 in Wahlen zur Nachtzeit, das zusammenfassend zu dem Ergebnis gelangt, dass an dem maßgeblichen, offenbar in einer geringeren Entfernung als das Anwesen der Antragsteller gelegenen Anwesen I. vgl. Entfernungsangaben im Schriftsatz der Beigeladenen vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akten 1 F 17/05 ein Beurteilungspegel von 36 dB(A) bis 38 dB(A) auftritt, wobei auf einen Korrekturabzug für Reflexionen bei während der Messungen geschlossenem Schlafzimmerfenster verzichtet wurde, soll hier zu Gunsten der Antragsteller außer Betracht bleiben, obwohl die Eingangs dargelegte Beschränkung des Streitstoffs im Beschwerdeverfahren nach wohl überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung nur für Einwände für Beschwerdeführer gegen die erstinstanzliche Entscheidung, nicht jedoch für Umstände gilt, die sich für die Ergebnisrichtigkeit des angefochtenen Beschlusses anführen lassen vgl. zum Beispiel VGH Mannheim, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 - NVwZ-RR 2006, 75, mit umfangreichen weiteren Nachweisen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.3.2006 - 7 ME 159/04 - NVwZ-RR 2006, 682.
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04

    Heranziehung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL); Immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06
    Das während des Beschwerdeverfahrens am 13.10.2006 vorgelegte, am 23.8.2006, das heißt nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erstellte Gutachten des TÜV-Süd betreffend die Messungen der Lärmbelastungen am Immissionsort IP 5 in Wahlen zur Nachtzeit, das zusammenfassend zu dem Ergebnis gelangt, dass an dem maßgeblichen, offenbar in einer geringeren Entfernung als das Anwesen der Antragsteller gelegenen Anwesen I. vgl. Entfernungsangaben im Schriftsatz der Beigeladenen vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akten 1 F 17/05 ein Beurteilungspegel von 36 dB(A) bis 38 dB(A) auftritt, wobei auf einen Korrekturabzug für Reflexionen bei während der Messungen geschlossenem Schlafzimmerfenster verzichtet wurde, soll hier zu Gunsten der Antragsteller außer Betracht bleiben, obwohl die Eingangs dargelegte Beschränkung des Streitstoffs im Beschwerdeverfahren nach wohl überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung nur für Einwände für Beschwerdeführer gegen die erstinstanzliche Entscheidung, nicht jedoch für Umstände gilt, die sich für die Ergebnisrichtigkeit des angefochtenen Beschlusses anführen lassen vgl. zum Beispiel VGH Mannheim, Beschluss vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 - NVwZ-RR 2006, 75, mit umfangreichen weiteren Nachweisen; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.3.2006 - 7 ME 159/04 - NVwZ-RR 2006, 682.
  • OVG Saarland, 22.08.2001 - 2 W 1/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06
    Diese Würdigung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.1995 - 2 W 63/04 -, vom 6.11.2002 - 2 U 9/02 -, und vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -.
  • OVG Saarland, 12.11.2004 - 2 W 63/04

    Versammlungsverbot; Prognose; Suspensiveffekt; Auflage; Zuständigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06
    Diese Würdigung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.1995 - 2 W 63/04 -, vom 6.11.2002 - 2 U 9/02 -, und vom 22.8.2001 - 2 W 1/01 -.
  • KG, 08.05.2003 - 1 W 22/03

    Vergütungsfestsetzung gegen mehrere Auftraggeber: Festzusetzende Vergütung bei

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06
    Bestehen die nachteiligen Wirkungen des Anlagenbetriebes wie hier in (Geräusch-)Immissionen, so entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, dass in einer derartigen Konstellation ein überwiegendes Nachbarinteresse an der vorläufigen Unterbindung der Nutzung beziehungsweise des Anlagenbetriebes nur dann anzuerkennen ist, wenn im Raum steht, dass die in Rede stehenden Einwirkungen ganz wesentlich über das im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen und ein solches Ausmaß erreichen, dass dem betroffenen Nachbarn ihre Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angesonnen werden kann vgl. zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.7.1991 - 2 W 18/91 -, vom 4.5.1995 - 2 W 9/95 - und vom 12.9.2003 - 1 W 22/03 -.
  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

    Auszug aus OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 6/06
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedenfalls für das öffentliche Baurecht anerkannt, dass nachträgliche Rechtsänderungen zu Gunsten des Bauherrn beachtlich sind vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 23.4.1998, Baurecht 1998, 995, und auch in der vorliegenden Konstellation leuchtet nicht ein, den Antragstellern deshalb einen Anspruch auf Aufhebung der Genehmigung zuzubilligen, weil der Antragsgegner den im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für die Bestimmung des Genehmigungsverfahrens maßgeblichen Begriff der Windfarm (Anhang zur 4. BImSchV Nr. 1.6, Spalten 1 und 2 in der bis zum 30.6.2005 maßgeblichen Fassung) unzutreffend ausgelegt und kein Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt hat, wenn über einen nach Aufhebung der Genehmigung zu erwartenden neuen Genehmigungsantrag aufgrund der zum 1.7.2005 wirksam gewordenen Rechtsänderung erneut im Verfahren nach § 19 BImSchG zu entscheiden wäre.
  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93

    Baunachbarrechtliche Streitigkeit; Nachbarantrag; Vorläufiger Rechtsschutz;

  • VGH Bayern, 22.08.2002 - 22 ZB 02.1561
  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 5/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen

    Dafür, dass durch den Nachtbetrieb der übrigen 5 Anlagen, die zum Teil über 1200 Meter (Anlage 5) über 1500 Meter (Anlage 6) und über 2000 Meter (Anlage 7) siehe die Angaben des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen in dem Parallelverfahren 3 W 6/06 im Schriftsatz vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akte 1 F 17/05 vom Anwesen der Antragsteller entfernt stehen, selbst ein Beurteilungspegel von 45 dB(A) nachts merklich überschritten wird, bestehen keinerlei objektive Anhaltspunkte.

    Die Sachverständigen des TÜV-Süd haben in dem der Zulassung des Nachtbetriebes auch der Anlagen 1 und 3 zugrunde liegenden Gutachten vom 23.8.2006 für den Betrieb sämtlicher sieben Anlagen bei Mit-Windverhältnissen und einer Auslastung im Bereich der Nennleistung für die lauteste Nachtstunde am IP 5, Anwesen I., das etwa 75 Meter näher zu den Anlagen liegt als dasjenige der Antragsteller vgl. Schriftsatz der Beigeladenen im Parallelverfahren 3 W 6/06 vom 20.10.2005, Bl. 96 der Akten 1 F 17/05, einen Beurteilungspegel von 38 dB(A) ermittelt, wobei trotz des während der Messungen geschlossenen Schlafzimmerfensters auf einen Abzug zur Korrektur der Auswirkungen von Schallreflexionen an der - geschlossenen - Gebäudeaußenwand verzichtet wurde.

  • OVG Saarland, 12.10.2009 - 2 B 440/09

    Nachbarschutz gegen Multifunktionsfeld.

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.10.2008 - 2 B 347/08 - (Kfz-Reparaturbetrieb), vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135 (Palmölblockheizkraftwerk), vom 10.11.2006 - 3 W 5/06, 3 W 6/06, 3 W 7/06 und 3 W 8/06 - (Windkraftanlagen), wonach unter Lärmschutzgesichtspunkten jedenfalls die in der TA-Lärm enthaltenen Beurteilungspegel für Kern-, Dorf- und Mischgebiete vorübergehend hinnehmbar sind, vom 21.8.1997 - 2 W 2/97 -, SKZ 1998, 18, NVwZ-RR 1998, 636 (Selbstbedienungswaschanlage für Kraftfahrzeuge, Aussetzungsbegehren), vom 12.9.2003 - 1 W 22/03 -, SKZ 2004, 84, Leitsatz Nr. 35 (Einschreitensbegehren), vom 26.3.1996 - 2 W 4/96 - (Kindertagesstätte im Reihenhaus), n.v., vom 4.5.1995 - 2 W 9/95 - (landwirtschaftliches Stallgebäude), n.v., vom 5.1.1994 - 2 W 42/93 - (Autolackieranlage), und vom 7.2.1994 - 2 W 41/93 - (Bankettsaal eines Hotels), n.v.) Für einen unmittelbar gegen eine Gemeinde als Bauherrin gerichteten Eilrechtsschutzantrag kann jedenfalls inhaltlich - sofern man solche Anträge nach dem zuvor Gesagten für zulässig erachtet - vom materiellen nachbarrechtlichen Ansatz unabhängig von Verfahrensfragen in der Sache kein anderer Maßstab gelten.
  • OVG Saarland, 19.10.2008 - 2 B 347/08

    Nachbarschutz gegen Kfz-Werkstatt

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.1.2007- 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135 (Palmölblockheizkraftwerk), vom 10.11.2006 - 3 W 5/06, 3 W 6/06, 3 W 7/06 und 3 W 8/06 - (Windkraftanlagen), wonach unter Lärmschutzgesichtspunkten jedenfalls die in der TA-Lärm enthaltenen Beurteilungspegel für Kern-, Dorf- und Mischgebiete vorübergehend hinnehmbar sind, vom 21.8.1997 - 2 W 2/97 -, SKZ 1998, 18, NVwZ-RR 1998, 636 (Selbstbedienungswaschanlage für Kraftfahrzeuge, Aussetzungsbegehren), vom 12.9.2003 - 1 W 22/03 -, SKZ 2004, 84, Leitsatz Nr. 35 (Einschreitensbegehren), vom 26.3.1996 - 2 W 4/96 - (Kindertagesstätte im Reihenhaus), n.v., vom 4.5.1995 - 2 W 9/95 - (landwirtschaftliches Stallgebäude), n.v., und vom 7.2.1994 - 2 W 41/93 - (Bankettsaal eines Hotels), n.v.) Zumindest davon kann vorliegend sicher nicht ausgegangen werden.
  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 7/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

    Am 18.4.2005 erhoben die Antragsteller der Verfahren 3 W 5/06 und 3 W 6/06, Eigentümer des Wohnanwesens I. in Wahlen, das östlich beziehungsweise nordöstlich der Windkraftanlagen liegt, Widerspruch gegen die Genehmigungsbescheide vom 15.12.2003 und vom 14.1.2004.
  • OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08

    Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.10.2008 - 2 B 347/08 - (Kfz-Reparaturbetrieb), vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135 (Palmölblockheizkraftwerk), vom 10.11.2006 - 3 W 5/06, 3 W 6/06, 3 W 7/06 und 3 W 8/06 - (Windkraftanlagen), wonach unter Lärmschutzgesichtspunkten jedenfalls die in der TA-Lärm enthaltenen Beurteilungspegel für Kern-, Dorf- und Mischgebiete vorübergehend hinnehmbar sind, vom 21.8.1997 - 2 W 2/97 -, SKZ 1998, 18, NVwZ-RR 1998, 636 (Selbstbedienungswaschanlage für Kraftfahrzeuge, Aussetzungsbegehren), vom 12.9.2003 - 1 W 22/03 -, SKZ 2004, 84, Leitsatz Nr. 35 (Einschreitensbegehren), vom 26.3.1996 - 2 W 4/96 - (Kindertagesstätte im Reihenhaus), n.v., vom 4.5.1995 - 2 W 9/95 - (landwirtschaftliches Stallgebäude), n.v., vom 5.1.1994 - 2 W 42/93 - (Autolackieranlage), und vom 7.2.1994 - 2 W 41/93 - (Bankettsaal eines Hotels), n.v.) Von derart "qualifizierten" Belästigungen durch einen Betrieb des Leergutlagers im Rahmen der Baugenehmigung vom 10.9.2008 kann nicht ausgegangen werden.
  • OVG Saarland, 09.01.2013 - 2 B 299/12

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines drittbegünstigenden

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist jedenfalls für baunachbarliche Eilrechtsschutzverfahren ein überwiegendes Nachbarinteresse an der sofortigen Unterbindung von Beeinträchtigungen, die durch die Nutzung vorhandener baulichen Anlagen verursacht werden, nur anzuerkennen, wenn die Einwirkungen auf das Nachbargrundstück ganz wesentlich über das im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Erhebliche hinausgehen, so dass dem Nachbarn die Hinnahme nicht einmal vorübergehend bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache in zumutbarer Weise angesonnen werden kann.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.7.2011 - 2 B 262/11 -, SKZ 2012, 75, Leitsatz Nr. 15 (Tierhaltung), vom 8.12.2010 - 2 B 277/10 -, SKZ 2011, 45, Leitsatz Nr. 31 (Getränkehandel mit Lagerung), vom 12.10.2009 - 2 B 440/09 -, SKZ 2010, 49, Leitsatz Nr. 23 (Bolzplatz), vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, SKZ 2009, 240, Leitsatz Nr. 31 (Leegutlager einer Brauerei mit Umschlagplatz), vom 31.10.2008 - 2 B 347/08 -, SKZ 2009, 121, Leitsatz Nr. 30 (Kfz-Reparaturbetrieb), vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135 (Palmölblockheizkraftwerk), vom 10.11.2006 - 3 W 5/06, 3 W 6/06, 3 W 7/06 und 3 W 8/06 - (Windkraftanlagen), vom 21.8.1997 - 2 W 2/97 -, SKZ 1998, 18, NVwZ-RR 1998, 636 (Selbstbedienungswaschanlage für Kraftfahrzeuge), vom 12.9.2003 - 1 W 22/03 -, SKZ 2004, 84, Leitsatz Nr. 35, vom 26.3.1996 - 2 W 4/96 - (Kindertagesstätte im Reihenhaus), n.v., vom 4.5.1995 - 2 W 9/95 - (landwirtschaftliches Stallgebäude), n.v., vom 5.1.1994 - 2 W 42/93 - (Autolackieranlage), und vom 7.2.1994 - 2 W 41/93 - (Bankettsaal eines Hotels), n.v.) Dafür, dass Störungen durch die Benutzung des Ballenlagers diese Schwelle überschreiten, bietet der Sachvortrag des Antragstellers keine Anhaltspunkte.
  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 W 8/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Lärmimmissionen von Windkraftanlagen.

    Am 18.4.2005 erhoben die Antragsteller der Parallelverfahren 3 W 5/06 und 3 W 6/06, Eigentümer des Wohnanwesens I. in Wahlen, das östlich beziehungsweise nordöstlich der Windkraftanlagen liegt, Widerspruch gegen die Genehmigungsbescheide vom 15.12.2003 und vom 14.004.
  • OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 BS 255/06

    Anhörungsrüge, Verletzung rechtlichen Gehörs, Beschwerdebegründungsfrist

    2004, 242; Beschl. v. 4.6.2004 - 5 BS 50/03 - SaarlOVG, Beschl. v. 10.11.2006 - 3 W 6/06 -, juris m.w.N.; ThürOVG, Beschl. v. 26.11.2003, - 4 EO 627/02 -, KStZ 2004, 57; VGH Baden-Württ., Beschl. v. 1.7.2002 - 11 S 1293/02 -, NVwZ 2002, 1388; OVG Münster, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390).
  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 1/08

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 3

    Die Beschwerden wurden mit Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10.11.2006 - 3 W 5/06 und 3 W 6/06 - zurückgewiesen.
  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2/08

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

    Die Beschwerden wurden mit Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10.11.2006 - 3 W 5/06 und 3 W 6/06 - zurückgewiesen.
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